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CORONASchVO des Landes NRW vom 29.03.2021
Liebe Rechener/-innen,
Tennis ist aufgrund der Corona-Notbremse der o.g. Verordnung unzulässig.
Gem. §9 i.V.m. §16 der CoronaSchVO gelten aber folgenden Ausnahmen und Voraussetzungen:
1. Nur Einzel erlaubt; Ausnahme Doppel nur mit Angehörigen eines Hausstandes
2. Zutritt zu den Plätzen nur für aktiv Sporttreibende
3. Duschen, Umkleiden und Hallen bleiben geschlossen; Nutzung der Toiletten unter Beachtung der AHA Regeln erlaubt
4. Um eine Rückverfolgbarkeit der Spieler zu gewährleisten, MUSS SICH JEDER SPIELER AN- UND ABMELDEN über:
4.1. den an den Plätzen befindlichen QR-Code mit Platznummer
oder
4.2. eine manuelle Eintragung in die Teilnehmerliste im Clubhauseingangsbereich
oder
4.3. Schüler der Tennisschule werden über die Tennisschule registriert
Bitte beachtet diese Hinweise, um uns allen unser Spiel innerhalb der Corona Notbremse zu ermöglichen
Bei Rückfragen steht der Vorstand gerne zur Verfügung
Corona-Verantwortlicher ist der 1.Vorsitzende
IHR / EUER VORSTAND 2021_03_31